Die Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV), die am 1. September 2023 in Kraft getreten sind, gelten für die Bearbeitung von Personendaten. Dadurch sind sowohl Unternehmen als auch Vereine und grundsätzlich auch Privatpersonen betroffen.
Mit Personendaten sind alle Daten gemeint, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Dies ist im Recht sehr weit gefasst und kann je nach Umstand auch eine einfache IP-Adresse sein. Das bedeutet, dass auch bei Schweizer Websites Personendaten von Besuchern gesammelt werden.
Während Unternehmen und Vereine in der Regel nicht um die Berücksichtigung des Datenschutzrechts herumkommen, sind Privatpersonen, solange sie Personendaten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bearbeiten, von der Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben meist ausgenommen. Die Ausnahme «zu persönlichem Gebrauch» gilt jedoch nur für Datenbearbeitungen im engeren Privat- und Familienleben (engere Familie und Freunde), worunter eine öffentliche Website im Normalfall nicht fällt. Private Website-Betreiber sind deshalb – genauso wie kommerzielle – regelmässig vom neuen DSG und der neuen DSV betroffen.